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Haldenstein stand von 1992 bis 2012 in Pastorationsgemeinschaft mit den Reformierten in Untervaz, wo sich auch das Pfarramt und das Pfarrhaus befanden. Seit 2012 gehört Haldenstein als eigenständige Kirchgemeinde zum Kolloquium V, Herrschaft - Fünf Dörfer, innerhalb der evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden. Die Kirchgemeinde zählt rund 420 Gemeindeglieder (2023).

Läute-Ordnung in Haldenstein

Läute-Ordnung in Haldenstein

 

 

Zur Reformation in Haldenstein

Im ganzen deutschsprachige Raum wird mit dem Thesenanschlag von M. Luther in Wittenberg (im Jahr 1517) im Jahr 2017 500 Jahre Reformation gefeiert. Wir hier in Haldenstein haben uns im Januar 2013 und am Reformationssontag im November 2016 aber an 400 Jahren Reformation in Haldenstein erinnert. Wie das?

 

 

Wir lesen im „Bündnerisches Monatsblatt" vom April 1926 folgende Ausschnitte: Haldenstein war eine der allerletzten Gemeinden im Lande, welche sich der Reformation anschlossen. Wie die Glaubensneuerung daselbst im 16. Jahrhundert versucht und dann im ersten folgenden Jahrhundert wirklich durchgeführt wurde, darüber gibt uns die bisher immer noch unveröffentlicht gebliebene Chronik des Freiherrn Rudolf von Salis-Haldenstein (gest. 1781) den erwünschten Aufschluss. Unser Haldensteiner Chronist Rudolf v. Salis meldet sodann folgendes über die Einführung der Reformation in Haldenstein: Schauenstein, „dieser kluge Mann, welcher in der Römisch-Catholischen Religion war erzogen worden, war nachher von der Wahrheit der Evangelischen Lehre überzeugt und arbeitete unermüdet an der Belehrung seiner Unterthanen. Im Jahre 1613 den 13. Hornung hatte er durch den berühmten Reformatoren Georg Saluz, damahligen Obristen Pfarrherrn von St. Martin in der Stadt Chur, die erste Predigt zu Haldenstein halten lassen. Er fand aber starken Widerstandt und so wurde die Religionsverbesserung erst im Jahre 1616 vollkommen zustande gebracht. Er soll sich eine geraume Zeit in dem Hause des sog. Castion über der Masanser Kirche aufgehalten und ein [Haldensteiner?] Bauerlein zum Unterhändler in diesem wichtigen Geschäfte gebraucht haben, welches ihm täglich hinterbracht, wie viele Einwohner derselben [Reformation] geneigt wären, bis er endlich die Hälfte auf seiner Seite gehabt, da er dann alsobald an dem nächsten Sonntag, als die ganze Gemeind zu anhörung der gewöhnlichen Messe versammelt ware, den oben angemelten Georg Saluz statt des Messpriesters auftretten und das hl. Evangelium predigen liess. Nach vollendeter Predigt mussten sich alle Underthanen zu der reformierten Religion bekennen und alle Bilder und Heiligen von ihrer Stelle reissen und wurde von diesem Tage an der Gottesdienst von allen Römisch catholischen Ceremonien geläutert.

 

 

„Ein gewisser Bauer", meldet der Chronist sodann weiter, „habe zwar bey dem Freyherrn um die Erlaubniss angehalten, den heiligen Jerion, den Schutzpatron der Kirche, in sein Haus zu nehmen, er wolle ihm gerne dagegen einen Zeitstier geben. Seine Bitte seye ihm aber abgeschlagen worden."

 

So weit ein kurzer Abriss über die Geschichte der Reformation in Haldenstein

 

Ganzer Text zu unserer Reformation

 

Aus der Reformationsgeschichte Haldensteins

 

Aus "Bündnerisches Monatsblatt" : Zeitschrift für bündnerische Geschichte, Landes- und Volkskunde, Chur April 1926 Nr. 4

 

Aus der Reformationsgeschichte Haldensteins.

 

Von P. Nicolaus v. Salis O.S.B., Beuron.

 

Haldenstein war eine der allerletzten Gemeinden im Lande, welche sich der Reformation anschlossen. Wie die Glaubensneuerung daselbst im 16. Jahrhundert versucht und dann im 1. folgenden Jahrhundert wirklich durchgeführt wurde, darüber gibt uns die bisher immer noch unveröffentlicht gebliebene Chronik des Freiherrn Rudolf von Salis-Haldenstein (f 1781) um so erwünschtem Aufschluss, als J. Bott in seiner „Geschichte der ehemaligen Herrschaft Haldenstein" (Chur 1864) davon manches übergangen hat.

 

Die Pfarrei Haldenstein mit ihrer dem hl. Märtyrer Gereon geweihten Kirche war wohl im 12. Jahrhundert, als die Prämonstratenser Chorherren nach St. Luzi in Chur berufen wurden, diesem Kloster inkorporiert worden, also zur Zeit, da Haldenstein sich noch im Besitz der Herren dieses Namens befand. Die letzte dieses alten Rittergeschlechtes, Anna, und deren Gatte Christof von Hertnegg stiften unter dem Datum Burg Haldenstein 23. August 1400 eine Jahrzeit in St. Luzi.

 

Als 1494 (18. März) die Herren von Greiffensee die Herrschaft Haldenstein an Heinrich Ammann von Grüningen verkauften, mußte sich dieser für sich und seine Nachkommen u. a. auch verpflichten, dem Kloster St. Luzi für Begehung der Haldensteiner Gedächtnisgottesdienste jährlich 15 Scheffel Gerstenkorn und den kleinen Zehnten zu entrichten.

 

Durch Bulle Papst Julius II. vom Jahre 1506 wurde die Inkorporation der Pfarrei, nachdem Heinrich Ammann 1504 gestorben war, dem Kloster St. Luzi samt der Haldensteiner Jahrzeitstiftung bestätigt und der jeweilige Herr, jetzt ein von Marmels, außerdem verpflichtet, dem in Haldenstein jeweils funktionierenden Ordenspriester eine Mahlzeit zu verabreichen. Dabei blieb es bis zur Reformationszeit, wo St. Luzi 1538 aufgehoben wurde und die Prämonstratenser sich nach ihrem Kloster Bendern bei Feldkirch verzogen. Sehr wahrscheinlich wurde dann Haldenstein, wie andere benachbarte Pfarreien, von Churer Domherren versehen, war doch das Domkapitel infolge der vielen Gewalttätigkeiten und Güterentfremdungen so sehr in Armut geraten, daß die Mehrzahl der Kapitularen sich genötigt sahen, Seelsorgestellen außerhalb Churs und zum Teil sogar außer Landes zu übernehmen. Es war besonders der sehr tüchtige, theologisch hochgebildete spätere Domdekan Bartholomäus von Castelmur, der sich um die Erhaltung des katholischen Glaubens wie in andern benachbarten Ortschaften, so wohl auch in Haldenstein verdient machte.

 

In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts lag für Haldenstein keine unmittelbare Gefahr einer Religionsänderung vor, indem die damaligen Inhaber der Herrschaft, mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit ausgestattet, die Herren von Marmels, katholisch waren. 1541 erfolgte zwar abermals, wie seit dem Erlöschen der alten Herren von Haldenstein so oft, ein Besitzwechsel.

 

Jacob von Marmels war 1538, ohne einen Sohn zu hinterlassen, gestorben, und seine Witwe Hilaria von Reitenau vermählte sich in zweiter Ehe mit dem französischen Gesandten bei den Drei Bünden, Gian Giacomo de Castion, einem Mailänder von Geburt. Laut den Ehepakten vom 1. Dezember 1541 trat Hilaria in ihrem und ihrer vier Töchter Namen die Herrschaft ihrem neuen Ehemann käuflich ab. Für den Fall, daß Castion, wie dies dann auch eintraf, vor seiner Gattin und ohne eigene Kinder sterben sollte, wird ihr Haldenstein als Witwensitz zugeschrieben und ihrem Schwiegersohn Lienhard Carl von Hohenbalken das erste Vorkaufsrecht zuerkannt. Castion erbaute in den Jahren 1544 bis 1548 unten im Dorf Haldenstein ein neues, umfangreiches Schloß, das die Bewunderung der damaligen Zeit erregte und heute noch, obwohl mehrmals von Brandunfällen betroffen, manche Reminiszenzen an den Erbauer aufweist. Nach Castions am 6. März 1552 erfolgtem Tod (sein Grabmal in Haldenstein ist noch erhalten) ergaben sich über die Besitznachfolge zwischen den Brüdern Castions, später seinen Neffen de Bossi in Mailand einer - und der Witwe Hilaria anderseits lange andauernde Streitigkeiten, die sich schließlich noch zu ziemlich heftigen politischen Dissonanzen zwischen den Drei Bünden und den sieben eidgenössischen Orten auswuchsen, deren Ende Hilaria nicht erlebte. Erst 1567 gelangte Haldenstein durch Kauf an die Familie von Hohenbalken, aber nicht an Lienhard, der damals auch nicht mehr unter den Lebenden weilte, sondern an dessen Bruder, den Hauptmann Gregor Carl von Hohenbalken zu Aspermont, der am 26. April genannten Jahres die Huldigung seiner neuen Untertanen entgegennahm. Aus dem protestantischen Churer Zweig dieser ältesten und bedeutendsten Münstertaler Familie der „Carl de Balkun ault oder von Hohenbalken ze tütsch genannt" stammend, nahm Gregor zunächst wohl durch seinen Reichtum, dann aber auch durch seine persönliche Bedeutung im öffentlichen Leben des Landes eine hervorragende Stellung ein, besonders auch als einer der entschiedensten Parteigänger Frankreichs, in dessen Kriegsdiensten er eine Zeitlang gestanden hatte. Hohenbalken bedeutete für Haldensteins Katholizität eine umso größere Gefahr, als er ein Hauptförderer der Reformation, mit den Churer Reformatoren intim befreundet, besonders auch bei Zwingiis Nachfolger in Zürich, Heinrich Bullinger, hochangesehen und einer ihrer rührigsten Mandatare war.

 

Er war um so gefährlicher für die katholische Sache, als er, von Mutterseite her ein Neffe des Konstanzer Bischofs Christof Mezler von Andelberg (1548—1561) vielfach für einen Katholiken gehalten und ihm im Vertrauen manches mitgeteilt wurde, wovon er dann mitunter in sehr unnobler Weise Gebrauch machte. Hohenbalken scheint es aber nicht gewagt zu haben, an den konfessionellen Verhältnissen Haldensteins zu rütteln; dies blieb seinem Nachfolger und Neffen vorbehalten. Er hatte übrigens seinen ständigen Wohnsitz nicht in Haldenstein, wo das neue Schloß die ganze zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts hindurch von den Nachfolgern Castions an der französischen Gesandtschaft bewohnt wurde, sondern zur Winterszeit im sogenannten Karlihof zu Chur, wo seine Familie verbürgert war, zur Sommerszeit in Jenins, wo er vor 1562 die dortigen ehemaligen von Marmelsschen Güter und Häuser mit der nahegelegenen, damals noch vollständig erhaltenen Burg (Unter-) Aspermont erworben hatte. Hohenbalken mochte wohl vorübergehend in der alten Burg Haldenstein Wohnung nehmen, worauf sein heute noch im Innern der Ruine erhaltenes Wappen hinweisen dürfte. Auch die v. Marmels- Haldenstein wohnten meist in Chur, wo sie, ebenfalls daselbst eingebürgert, auch ein Haus besaßen. Hilaria von Reitenau, in erster Ehe vermählte v. Marmels, in zweiter Ehe de Castion, hatte vor der Erbauung des neuen Schlosses ihren Wohnsitz offenbar im sogen Reitenauerhof in Chur („Hus, Hof, Stallung und Bomgarten, alles in ainem ynfang gelegen gegen den süeßen Winckel, stoßt vornen an des Richsstraß das Haus genannt deren von Reydnauw").

 

Baptista von Salis ab Soglio (1521—1597), vermählt in erster Ehe mit Ursula, einer der vier Töchter Jacobs von Marmels und der Hilaria von Reitenau, löst 1559 die drei andern Teile (Schauenstein, Hans Oliverius von Salis und Hohenbalken) aus und Gregor starb 1577 oder 1578 (sein Testament setzte er 1577 auf), denn seine Witwe Violanda geb. von Salis verheiratete sich 1579 in dritter Ehe mit Junker Plans Luzi Gugelberg von Moos zu Maienfeld, der aber schon nach wenigen Tagen in der Landquart ertrank. Hohenbalken hinterließ nur zwei Töchter aus seiner zweiten Ehe, weshalb Haldenstein an seinen Neffen Franz1, den Sohn Lienhards und der Elisabeth von Marmels, überging. Auch er lebte zu Chur und wäre beinahe das Opfer des großen Stadtbrandes von 1574 geworden. Von Haus aus sehr vermögend und als Schwiegersohn des in der Geschichte des Landes, besonders der Stadt Chur, vielgenannten Bürgermeisters Ambrosius Marti, eines der reichsten Bündner damaliger Zeit, verfügte Franz über sehr reiche Mittel, spielte aber sonst im öffentlichen Leben eine viel kleinere Rolle als sein Oheim.

 

Auch er scheint sich lange besonnen zu haben, ehe er den Versuch wagte, der Reformation in Haldenstein Eingang zu verschaffen. Erst „ungefähr um das Jahr 1587" schienen ihm die Verhältnisse hierzu günstig zu sein. Das Bistum Chur befand sich damals in sehr traurigen Umständen. Bischof Beatus della Porta (1565 bis 1581) war ein sehr korrekt gesinnter tüchtiger Kirchenfürst. Infolge der vielen Anfeindungen und schweren Übergriffe von Seiten des Gotteshausbundes und der fortgesetzten Kämpfe mit der Familie Salis war er aber in der freien Bewegung allzu sehr gehemmt, um eine fruchtbringende Amtstätigkeit entfalten zu können, und sah sich zudem zu längerer Entfernung von seinem Bischofssitz und schließlich zur Abdankung genötigt, 1581 (f 1590 in Tirol). Sein Nachfolger Peter Rascher (1581—1601) zählte nicht zu den Oberhirten, welche sich durch Eifer auszeichneten; für die Durchführung der Trienter Reformdekrete zeigte er wenig Verständnis, er war überhaupt nach keiner Seite hin das Muster eines katholischen Kirchenfürsten und zog sich daher von Seiten des hl. Karl. Borromeo den ernsten Vorwurf „durchaus tadelnswerter und unentschuldbarer Sorglosigkeit in der Ausübung seiner Hirtenpflichten" zu. Eine Besserung in den Verhältnissen trat erst unter den nachfolgenden Bischöfen ein; besonders Johann V. (1601 —1627) und Johann VI. (1636—1661), beide Flugi von Aspermont, können als wahre Reformbischöfe zählen.

 

Als Seelsorger stand damals der Gemeinde Haldenstein der Churer Domherr Hartmann Planta vor, 1559 von seinem Oheim Bischof Thomas Planta (1549—1565) zum Priester geweiht, ist 1562 Domherr; er beteiligt sich 1565 (6. Mai) an der Wahl Beats della Porta, ist 1566 Domkustos, mit Alexander von Jochberg Vertreter des Domkapitels bei einem vom Obern Grauen und vom Zehngerichtenbund in Angelegenheiten des Bistumsstreites zwischen Beatus della Porta und Bartholomäus von Salis aufgestellten Schiedsgericht; 1580 wird Planta zugleich mit Peter Rascher vom Gotteshausbund zur Bischofswahl vorgeschlagen, aber weder vom Kapitel noch von Rom akzeptiert. 1586 rückt er zum Domscholastikus auf.

 

„Schon ungefähr um das Jahr 1587", so berichtet der (protestantische) Haldensteiner Chronist, „wollte er (Franz C. v. H.) die Religionsverbesserung in seiner Herrschaft einführen, die Untertanen aber widersetzten sich dieser Neuerung, und weil ihr Herr unerachtet ihres Widerstandes fortfuhr, alle Kunstgriffe anzuwenden, um zu seinem Endzweck zu gelangen, beklagten sie sich bei dem Bischof zu Chur (Peter Rascher), unter dessen geistlicher Gerichtsbarkeit die Herrschaft damals stand. Als sie ohne rachtet ihrer wiederholten Vorstellungen nichts erreichen konnten, nahmen sie (1589) ihre Zuflucht zu dem Bischof von Chum (Como) und sandten ihren damaligen Priester Hartmann Planta an denselben."

 

Dieser Bischof von Como war niemand anderes als der seiner reformatorischen Wirksamkeit wegen auch in Graubünden wohlbekannte vortreffliche Internuntius Felician Ninguarda. Ein Vetter Jakobs de Ninguarda, Herrn zu Löwenberg, war er 1518 zu Morbegno im Veltlin geboren, trat in den Dominikanerorden ein, wird mit der Durchführung der Reform in den deutschen Klöstern seines Ordens beauftragt, ist später geheimer geistlicher Rat des Erzbischofs (Khuen von Belasy 1560—1586) von Salzburg, dessen Vertreter beim Trienter Konzil, dann Internuntius bei Kaiser Ferdinand I. und 1566 am Reichstag zu Augsburg, 1577 Bischof von Scala, 1583 nach St. Agatha dei Gothi transferiert und 1588, also gerade zur Zeit unserer Haldensteiner Affäre, Bischof von Como. In allen diesen Stellungen wirkte Ninguarda sehr segensreich und wurde auch von Bischof Beatus della Porta und dem Churer Domkapitel öfter als Vermittler iihren Anständen mit dem Gotteshausbund angerufen.

 

An ihn wandten sich also die Haldensteiner voller Vertrauen und sandten ihren Pfarrer Planta Ende des Jahres 1589 nach Como, dem sie, nämlich der herrschaftliche Vogt und die Gemeinde, ein Begleitschreiben mitgaben, dessen interessanten Wortlaut der Haldensteiner Chronist wörtlich mitteilt :

 

„Dem Hochwürdigsten in Gott Vatter und Herrn Herren Felician von Inguarda [sic!], Bischöfe zu Chum, unserem allergnädigsten Fürsten und Herren.

 

Hochwürdigster in Gott gnädigster Fürst und Herr. Unser freundlich underthenig Gruß und Dienst, E. F. G. jederzeit zuvorrn.

 

Die letzt [d. h. äußerste] Noth hat unß dißmahlen verursachet und gezwungen, E. F. G. zu schriben und unser anligen und beschwernus [zu] eröffnen, gutter Hoffnung und Zuversicht [, daß] uns von E. F. G. geholffen werde. Alldieweil wir in gewüsser erfarnus und bericht sindt kommen, wie E. F. G. sich gegen allen Catholischen Rei publicae nomine proteeròrem erweist. Ein ersame gemain und gericht allhie von Haldenstein, dem Bisthum Chur zugehörig, ist biß anhero allwegen bedacht und gesinnt gewest, in Glaubens- und Religionssachen iren Voreltern sellig. Fußstapfen nachzukommen und denselbigen in allen stücken statt zu thun und anzunemmen [und ist] noch hüttigs Tags gestimmt.

 

So sindt mir [wir_j unter einem Gerichtsherren mit Namen Franciscus Karli underthon, gedachter Gerichtsherr aber vermeint und langett an unser gmain [, wir] wellend Ime vergunnen und zugeben, einen Lutherischen Predikanten in unser Kirchen zu Predizieren. Mir [wir] aber vermeinendt nit schuldig ze sin, dann es unser Kirchischer Catholische Bruch und auch los alte Freyheitcn zu großem Nachteil [ge-] reichen möchte, so hatt obgedachter Gerichtsherr angentz als man ihn angenommen hatt, verheißen und versprochen, er welle uns bey allen unseren alten Freyheitcn bliben lassen und auch darzu rund byhelfen, schützen und schirmen, er aber sucht alle heimliche listige falsche Pratig [Praktik], damit er uns uff seinen vermeinten Evangelischen Glouben bringen möchte, [da] mir [wir] aber diser Zeit in den dreyen Pünten nit witter zu trösten oder rucken habendt, denn vor dem ytzigen regierenden Bischof zu Chur [Peter Rascher), vor welchem wir uns verschinen Jarren oft erklagt habendt, aber uns wenig geholfen, denn er gar selten in der Residenz, [so] daß mir sinethalben gar vom alten Glouben abfallen müßtendt. Ist derohalben unser underthänig demüetig Bitt an E. F. G., in welchem [wir] all unser Hoffnung vertruwen und Zuversicht handt, gesagter welle uns hülflich und rätig sin, dann mir von ganzem Gemüet und Hertz begerendt, by unserem alten Catholischen Glouben verharrlich zu bliben, wie dann E. F. G. von dem Erwürdigen wolgelerten Edlen Herren Hartmann Plant, welcher ytzunder ettlich Jar hir unser Kirchherr geweßt und noch ist und er sich mit der leer und im Wandel in der Kirchen und darussen mit guttem Exempel und beyspiel als ein frommer catholischer Priester gehalten hatt, lutt und vermög eines Abscheidts, so mir Ime im 1588 Jar an Herrn Legatten [Ottavio Paravicini] gen Lucern geben handt; diewil nun abgedachter Herr Hartmann bedagt und alters halben nit witter uns fürston mag und by den yetzigen Thumherren und Priestern, die im gestift sindt, daselbig keiner ist, der in unsern Nötten hülflich und fürstendig sein welle, wolle uns E. F. G. gegen Päpstlicher Heilligkeitt lassen befohlen sin, daß ir Heilligkeitt an [den] Bischof zu Chur ernstlich verschaffe als einem Ordinari und obersten dis gestifts, damit uns von dem Gerichtsherrn nit gewalt geschehe und uns in allem schützen und schirmen, auch uns mit geschückten, qualificirten Priestern versehen wellendt, auch obgedachtem Herren Hartmann alles, so er E. F. G. würt müntlich anzeigen, glouben geben, als wenn ein gantze Gmein Persönlich als gegenwärtig wer, wellendt auch ihn hören in andern Sachen, so er zu verrichten hatt zu allem, so er fug und recht hart, lassen für befolchen sin ; des wollend mir [wir] in unseren andächtigem Gebätt E. F. G. gegen Gott beschulden und verdienen, und des zu wahrem Urkundt und bekanntnuß hab ich Petter Lüttscher, dieser Zeit Vogt der Herrschaft Haldenstein, des Gerichts Insigel der Wahrheit zu guttem an diesen Brief unten getruckt, geben an St. Johannstag des Evangelisten (27. Dezember]) des 89. Jaar. E. F. G. ganze gemain und Gericht der Herrschaft Haldenstein, Undertänige Diener."

 

Dieser Brief scheint seinen Zweck erreicht und Ninguarda Mittel und Wege gefunden zu haben, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Vielleicht legten sich die katholischen Eidgenossen oder der Obere graue Bund ins Mittel. Als der apostolische Nuntius Giov. della Torre (1595—1606) 1598 die Churer Diözese visitierte, besuchte er auch Haldenstein und verordnete in seinem Visitationsrezeß folgenden Jahres unter anderm neuerdings, die Pfarreien Maladers und Haldenstein sollen von Churer Domherren oder von Vertretern derselben versehen werden.

 

Vielleicht trug dieser Mißerfolg in seinen Reformationsbestrebungen dazu bei, daß Franz von Hohenbalken seine Herrschaft zu verkaufen suchte. Es kam 1594 auch wirklich zu einem Kaufvertrag mit Hans Heinrich Heinzel von Tägerstein aus Augsburg, Herrn zu Elgg auf Zürchergebiet ; da aber der Käufer seine Verpflichtungen nicht einzuhalten vermochte,fiel Haldenstein wieder an seinen bisherigen Herrn zurück, bis es demselben im Jahre 1608 gelang, diesen Besitz bei Thomas von Schauenstein, Herrn von Hohentrins, anzubringen. Am 20. August des folgenden Jahres 1609 (Haldensteiner Chronik) starb Franz von Hohenbalken im Alter von 69 Jahren kinderlos zu Chur, wo sein schönes Grabmal heute noch auf dem alten evangelischen Friedhof erhalten ist.

 

Thomas von Schauenstein und Ehrenfels aus der Tagstein-Caziser Linie dieses hochberühmten uralten rätischen Rittergeschlechtes war 1563 als der Sohn des Hauptmanns in französischen Diensten und Vicari des Veltlins Caspar von Schauenstein aus dessen Ehe mit Ursula Planta, Schwester des Bischofs Thomas Planta, wahrscheinlich zu Cazis im Domleschg geboren. Die von Schauenstein waren eine der wenigen adeligen Familien des Gotteshausbundes, welche bisher noch katholisch geblieben waren. Sie standen zu dem uralten Frauenkloster zu Cazis, nachdem Albrecht von Schauenstein durch seine Vergabungen nach dem großen Brande vom Jahre 1369 zweiter Stifter geworden, in engen Beziehungen und hatten in der Klosterkirche ihr Erbbegräbnis.

 

Später bei der 1550 erfolgten Aufhebung des Stiftes beteiligten sie sich freilich auch an der Verteilung der Güter desselben, und nachdem 1570 die bisher noch anwesenden Klosterfrauen ausgestorben waren, brachten sie auch die Klostergebäude an sich und bewohnten dieselben. Eichhorn schreibt es diesem Umstände zu, daß der engere Caziser Zweig mit Caspars des Jüngern (ermordet zu Cazis 25. Mai 1626)  einzigem Sohn Thomas (gest. 22. Oktober 1649) erlosch.

 

Mochten sich auch manche Familienglieder durch eine entschieden katholische Gesinnung hervortun, durch häufige Mischehen wurde diese doch bedeutend beeinträchtigt, wie sich denn auch Thomas von Schauenstein-Haldenstein mit einer Protestantin, Regina von Hartmannis, verheiratete. Es ist daher etwas fraglich, ob er wirklich nach so „streng katholischen Grundsätzen erzogen" wurde, obwohl er seine höhere Ausbildung in einem Jesuitenkolleg erhielt. Wir wissen, daß es kein vereinzelter Fall war, wenn auch Protestanten sich ihre Ausbildung bei den Jesuiten holten, wie dies z. B. auch bei Fortunat von Juvalt (dem Verfasser seiner „Denkwürdigkeiten") der Fall war, welcher der wissenschaftlichen Tüchtigkeit des Jesuitenkollegs zu Ingolstadt und dessen Handhabung einer strengen Disziplin alle Gerechtigkeit widerfahren läßt.

 

Thomas von Schauenstein hatte denn auch aus dieser Schulung ohne Zweifel großen Nutzen gezogen. Seine Studien vollendete er an der Universität Padua, wo er zum Doctor juris promovierte und in den Jahren 1582,783 die Würde des Rektors bekleidete. 1585 in die Heimat zurückgekehrt, beteiligte er sich alsbald am öffentlichen Leben, zunächst als Landvogt von Maienfeld; 1593 wird er Landeshauptmann des Veltlins, 1606 in den heimlichen Rat gewählt und häufig zu Gesandtschaften an auswärtige Fürstenhöfe und Republiken verwendet, so z. B. 1592 an Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, 1602 an den König von Frankreich, 1603 nach Venedig zur Erneuerung des Bündnisses (Ritter vom hl. Markus), 1607 nach Bern und Zürich.

 

Schauenstein bemühte sich, die politischen Parteiungen im Lande zu entspannen ; er war es, der 1619 nach dem furchtbaren Thusner Strafgericht (1618) den Vorschlag machte, die zwei Fraktionen Planta und Salis unbeschadet ihrer Ehre auf 20 bis 30 Jahre von den Bundestagen und allen öffentlichen Angelegenheiten auszuschließen, womit er allerdings nicht durchdrang.

 

Fabricius bezeichnet den bekannten Obersten und Landeshauptmann des Veltlins Rudolf v. Schauenstein, den Oheim des Thomas zu Haldenstein, in einem Schreiben vom 10. Februar 1561 als einen Papisten, im übrigen aber „tugentlichen, bescheidenen Mann", der aber „unsere Religion verabscheut" („a religione nosta abhorret"; Schauenstein war ohne Zweifel eine bedeutende Persönlichkeit, die auch am Kaiserhof in hohem Ansehen stand. Kaiser Mathias erhob ihn 1612 (31. September) wegen seiner „fürtrefflichen Qualitäten" in den Reichsfreiherrnstand und erteilte ihm für seine Herrschaft Haldenstein die wichtigen Privilegien des Münzrechtes, des Asylrechtes und der Marktgerechtigkeit. So tüchtig er sich indes als Jurist und Staatsmann erweisen mochte, im Finanzwesen zeigte er sich als schlechter Spekulant, besonders auch in der Ausübung des Münzrechtes. (Seine Münzen entsprachen so wenig den Anforderungen der Vollwertigkeit, daß Hartmann Dietegen v. Salis (ein Enkel des Landvogts Dietegen auf Castels), zu Haldenstein wohnhaft, der sich bemühte, dem Haldensteiner Geld in Tirol Eingang zu verschaffen, in Bozen ins Gefängnis gesetzt wurde.)

 

Thomas von Schauenstein schloß sich der Reformation an. Über den Werdegang seiner religiösen Wandlung und über den genauen Zeitpunkt seines Übertritts stehen uns keine Quellen zur Verfügung. Sehr wahrscheinlich hatte sich der Wandel schon vollzogen, als er die Herrschaft Haldenstein antrat, und man gewinnt den Eindruck, er habe sich gleich damals (1608) mit den beiden als eifrige Reformatoren bekannten Churer Prädikanten und Pfarrherren Georg Saluz und Johann Pontisella (III.) in intimere Beziehungen eingelassen. Wahrscheinlich wurde er von ihnen veranlaßt, die Reformation in der bisher noch ganz katholischen Gemeinde Haldenstein einzuführen, erwies sich doch gerade damals Georg Saluz als die Seele der in den Dörfern Untervaz, Zizers und Trimmis mit so brutaler Gewalttätigkeit gepaarten reformatorischen Bewegung, woran sich Schauenstein im Verein mit dem französischen Gesandten Paschal — besonders in bezug auf Untervaz — beteiligte.

 

Wenn er in Haldenstein nicht sofort Hand ans Werk legte, so mag dies seinen Grund wohl darin gehabt haben, daß er anfänglich einige Mühe hatte, sich in Haldenstein als Regent durchzusetzen und sich deshalb längere Zeit im sog. „Castion" zu Masans aufhielt. Im weiteren Verfolg seines Vorhabens berief er 1612 zunächst einen Prädikanten als seinen „Hofprediger"; 1615 nahm Johann Pontisella, der Pfarrer zu St. Regula in Chur, diese Stelle ein.

 

Unser Haldeinsteiner Chronist Rudolf v. Salis meldet sodann folgendes über die Einführung der Reformation in Haldenstein : Schauenstein, „dieser kluge Mann, welcher in der Römisch Catholischen Religion war erzogen worden, war nachher von der Wahrheit der Evangelischen Lehre überzeugt und arbeitete unermüdet an der Belehrung seiner Unterthanen. Im Jahre 1613 den 13. Hornung hatte er durch den berühmten Reformatoren Georg Saluz, damahligen Obristen Pfarrherrn von St. Martin in der Stadt Chur, die erste Predigt zu Haldenstein halten lassen. Er fand aber starken Widerstandt und wurde die Religionsverbesserung erst im Jahre 1 6 1 6 vollkommen zustande gebracht. Er soll sich eine geraume Zeit in dem Hause des sog. Castion über der Masanser Kirche aufgehalten und ein [Haldensteiner?] Bauerlein zum Unterhändler in diesem wichtigen Geschäfte gebraucht haben, welches ihm täglich hinterbracht, wie viele Einwohner derselben [Reformation] geneigt wären, bis er endlich die Hälfte auf seiner Seite gehabt, da er dann alsobald an dem nächsten Sonntag, als die ganze Gemeind zu anhörung der gewöhnlichen Messe versammelt ware, den oben angemelten Georg Saluz statt des Meßpriesters auftretten und das hl. Evangelium predigen ließ. Nach vollendeter Predigt mußten sich alle Underthanen zu der reformirten Religion bekennen und alle Bilder und Heiligen von ihrer Stelle reißen und wurde von diesem Tage an der Gottesdienst von allen Römisch catholischen Ceremonien geläutert.

 

Ein gewisser Bauer", meldet der Chronist sodann weiter, „habe zwar bey dem Freyherrn um die Erlaubniß angehalten, den heil. Jerion, den Schutz Gott der Kirche, in sein Haus zu nehmen, er wolle ihm gerne dagegen einen Zeitstier geben, seine Bitte seye ihme aber abgeschlagen worden."

 

Bott macht sich in seiner Geschichte der Herrschaft Haldenstein über dieses „Bäuerlein" lustig, dessen rührende Opferwilligkeit, fromme religiöse Überzeugung und korrekte Auffassung der Heiligenverehrung gewiß alle Anerkennung verdient.

 

Bott erweist sich zudem in der Hagiographie sehr unwissend, wenn er den Haldensteiner Kirchenpatron, St. Gereon, in das Gebiet der Mythologie verweist und sich folgendermaßen über denselben ausläßt: „Geryon, der dreiköpfige Riese der heidnischen Welt, einst seines Lebens und seiner stattlichen Herde durch Herkules beraubt, auf dem Mauerwerk der alten Kirche, an gleicher Stelle, wo jetzt die neue (in vergrößertem Maßstab und in anderer Richtung) steht, abgebildet, hatte sich in die christliche Ära hineingerettet und durch den Umschwung der Lebensanschauungen seine Wildheit abgelegt, zum Range eines Heiligen und zum Patron der Herrschaft [ wohl richtiger der Pfarrkirche] Haldenstein aufgeworfen." Bott weiß also nichts von dem besonders am Rhein schon seit sehr alten Zeiten hochverehrten hl. Gereon und seinen Genossen aus einer römischen Legion (nicht aus der thebäischen Legion, wie man auch schon angab), welche nach der in der Hauptsache auf gut fundierten historischen Zeugnissen beruhenden Legende im dritten Jahrhundert zu Köln den Martertod erlitten. Die Kaiserin Helena erbaute diesen Märtyrern zu Ehren daselbst die herrliche St. Gereonskirche, die man bekanntlich ihrer Kostbarkeit wegen „zu den goldenen Märtyrern" („ad aureos martyres") nannte.

 

Nach dem Tode Thomas' von Schauenstein (1628) scheint man sich auf dem Hof zu Chur mit der Hoffnung getragen zu haben, in Haldenstein die Gegenreformation durchführen zu können. Bischof Joseph Mohr (i627—1635) hatte sich durch den Kapuziner P. Ignatius von Bergamo, den Vorstand der Kapuzinermission in Graubünden, wie es scheint, noch vor Schauensteins Hinschied an Kaiser Ferdinand II. gewendet, um ihn zum Einschreiten in die kirchlichen Verhältnisse Haldensteins zu vermögen. Ferdinand ging darauf ein und hielt Schauenstein in einem Schreiben, das indes erst vom 4. August 1629 datiert, vor, wie er kurz nachdem er von Kaiser Mathias 1612 „mit sonderlichen Kayserlichen Freiheiten, Privilegien und Gnaden versehen und begabt" worden, die Veränderung der Religion vorgenommen, einen calvinischen Prädikanten daselbst (in Haldenstein) eingesetzt und die Untertanen zur „uncatholischen Religion bezwungen" habe. Der Kaiser erteilt Schauenstein den gemessenen „ernstlichen" Befehl, sofern er die kaiserlichen Privilegien weiter genießen wolle, die „unrechtmessig vorgenommene verenderung der Religion wieder abzustellen und alles wider in [den] vorigen standt" zu setzen. Dies kaiserliche Schreiben wurde dem Erzherzog Leopold von Tirol zugeschickt mit der Weisung, diesen „körperlichen Befehl" weiterzubefördern und dessen „effectum befördern zu helfen''. Man scheint sowohl in Wien als in Innsbruck über die Verhältnisse in der Freiherrschaft Haldenstein schlecht orientiert gewesen zu sein, wollte doch der Erzherzog erfahren haben, daß „alle diese von Schauenstein bereits Todts verfahren" seien. Er erkundigt sich deshalb unterm 8. August (1629) beim Bischof von Chur, „was es mit der Herrschaft Haldenstein für eine Beschaffenheit [habe], wer solche der Zeit besitzt und was mehrgedachter von Schauenstein für Erben hinter Ihme verlassen [habe], denen solch Kay: schreiben einzuliefern" sei. Die Antwort des Bischofs liegt nicht vor ; er mochte sich inzwischen davon überzeugt haben, daß die Söhne Schauensteins für eine neuerliche Religionsänderung nicht zu gewinnen waren, und von einer Zurückziehung der kaiserlichen Freiheiten und Privilegien verlautet nichts ; es wäre wohl fraglich gewesen, ob einer diesbezüglichen kaiserlichen Verfügung wirklich entsprochen worden wäre.

 

Haldenstein folgt nun seither dem protestantischen Bekenntnis, aber heutzutage noch führt die Gemeinde in ihrem Siegel den hl. Jerion. In der Familie Schauenstein-Haldenstein erhielt sich noch längere Zeit ein Andenken aus ihrer katholischen Vergangenheit, [nämlich „das Tagsteiner Paternoster", wohl ein kostbarer Rosenkranz, der bei der Vermögensteilung der beiden Söhne des Freiherrn Thomas vom Jahre 1655 dem Jüngern, Thomas, zugesprochen wurde, „weilen er erwiesen, daß ihm solches verehret worden" (Haldensteiner Archiv).

 

Thomas von Schauenstein der Ältere starb 1628 zu Haldenstein, wo sein Grabmal noch erhalten ist; seine Nachkommenschaft wie überhaupt die gesamte Familie Schauenstein ist nun schon längst erloschen, die Haldensteiner und Reichenauer Zweige im 18. Jahrhundert in die Familien Salis-Maienfeld und Buol- Schauenstein, der Caziser Zweig im 17. Jahrhundert in die Familie Planta-Wildenberg-Räzüns. Auch die Herrschaft Haldenstein als solche ist vor mehr als einem Jahrhundert infolge der Mediationsakte Bonapartes vom 19. Februar 1803 den Weg allen Fleisches gegangen und ist dem Kanton Graubünden einverleibt.

 

Die Zeiten sind Gott sei Dank in unserm lieben Bündnerland besonders auch in religiöser Hinsicht ruhiger geworden, und wenn einerseits 'die Reformation große Siege gefeiert hat, so erfreut sich doch anderseits der katholische Teil, erfreut sich zumal das altehrwürdige, seinerzeit so schwer bedrohte Bistum Chur eines innerlich und äußerlich gekräftigtern Bestandes als vielleicht jemals.